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Berufsunfähigkeit betrifft mittlerweile jeden vierten Bundesbürger. Betroffen sind vor allem Berufszweige, die eine hohe physische und psychische Belastung mit sich bringen. Seit dem 1. Januar 2001 wurde die zuvor gültige Berufsunfähigkeitsrente in eine zweistufige Erwerbsminderungsrente umgewandelt.
Was bedeutet das konkret?
Alle bis zum 1. Januar 1961 Geborenen erhalten bei Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit eine Erwerbsminderungsrente, wenn sie pro Tag weniger als sechs Stunden arbeiten können. Diejenigen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, erhalten nur dann eine Erwerbsminderungsrente, wenn sie nur noch stark eingeschränkt einsetzbar sind oder überhaupt keiner Arbeit mehr nachgehen können. Je nach Schwere unterscheidet man zwischen vollständiger und teilweiser Berufsunfähigkeit.
In allen Fällen reichen die gesetzlich gezahlten Beträge nicht aus, um den aktuellen Lebensstandard Aufrecht zu erhalten. Deshalb sollten Sie zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Bedenken Sie, dass der Lebensstandard Ihrer Familie meist zu einem großen Teil von Ihrem Erwerbseinkommen abhängt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört deshalb zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt!
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie sich genau die Vertragsbedingungen ansehen. Achten Sie darauf, dass Ihre Versorgungslücke nicht zu groß wird. Das bedeutet, dass Sie genau ausrechnen müssen, welchen Versicherungsbetrag Sie monatlich benötigen, um Ihre Lebenshaltungskosten zu decken. Im Versicherungsfall sollten Sie mindestens 75% des jetzigen Nettoeinkommens ausgezahlt bekommen. Wichtig dabei ist, dass im Falle einer Erwerbsunfähigkeit zusätzliche Kosten wie das Einstellen einer Haushälterin auf Sie zu kommen können.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist gewissermaßen auch eine Form der Invaliditätsversicherung. Ab welchem Invaliditätsgrad Sie Leistungen erhalten, bestimmt sich nach der von Ihnen gewählten Regelung. Bei einer Staffelregelung erhalten Sie bereits ab einem Invaliditätsgrad von 25 % Teilleistungen. Die volle Rente erhalten Sie aber erst nach Nachweis einer Berufsunfähigkeit von 75 %. Üblich ist eine Pauschalregelung. Der Versicherungsfall tritt hierbei ein, wenn Sie mindestens über einen Zeitraum von sechs Monaten Ihren Beruf zu 50 % nicht ausüben können. Unser Tipp: Vereinbaren Sie eine Laufzeit bis zu Ihrem 65. Lebensjahr oder sogar länger, da Sie so während Ihres gesamten Berufslebens bis zum Eintritt ins Rentenalter versichert sind. Sie haben die Möglichkeit, in die Vertragsbedingungen eine Nachversicherungsgarantie einbauen zu lassen. Der Vorteil für Sie liegt darin, dass Sie die Beiträge Ihren aktuellen Lebensbedingungen anpassen können, ohne eine erneute gesundheitliche Prüfung vornehmen zu müssen.
Ebenso können Sie eine Überschussbeteiligung in die Vertragsklauseln einfügen lassen. Überschüsse entstehen dadurch, dass Versicherungsbeiträge vom Versicherungsgeber angelegt werden oder die Summe der Auszahlungen niedriger als erwartet ist. Für Sie besteht darin der Vorteil, dass Sie konstante Beiträge zahlen. Im Allgemeinen erhöhen sich die Beiträge mit zunehmendem Alter.
Die Höhe der Beiträge richtet sich danach, wie groß die physische und psychische Belastung Ihres ausgeübten Berufes ist. Das Berufsrisiko wird in verschiedenen Klassen erfasst. Zur Klasse 1 (geringes Risiko) gehören beispielsweise Ärzte, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte. Viele Handwerksberufe befinden sich in der Risikoklasse 3. Am höchsten ist das Berufsunfähigkeits-Risiko z. B. bei Dachdeckern oder Friseuren.
In jedem Fall gilt:
Es lohnt sich, wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglichst in jungen Jahren abschließen, da Ihnen dann günstigere Beiträge angeboten werden. Mit zunehmendem Alter wird es schwieriger, gute Konditionen auszuhandeln.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie als eigenständige Versicherung abschließen. Es gibt auch die Möglichkeit, Berufsunfähigkeitsversicherungen in Kombination mit anderen Versicherungs-Policen abzuschließen. Diese Kombinationen können sich lohnen, müssen sie aber nicht, so dass in den allermeisten Fällen eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung Ihre Erwerbsunfähigkeit bestens absichert. In Kombination mit einer Rentenversicherung wird die Berufsunfähigkeitsrente höher besteuert, als wenn Sie eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Schließen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung zusammen mit einer Lebensversicherung ab, haben Sie den Nachteil, dass Sie die einzelnen Policen nicht mehr unabhängig voneinander handhaben können. Eine häufig angebotene Variante ist die Kombination einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Risikolebensversicherung. Beide Policen sind unabhängig voneinander kündbar und sind in der Kombination für Sie oftmals günstiger, als wenn Sie beide einzeln abschließen.
Lassen Sie sich unbedingt von uns beraten, denn unser Allfinanz-Konzept berücksichtigt nicht nur vorhandene Versicherungen, sondern hilft Ihnen dabei, die optimale Variante einer für Sie passenden Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Fordern Sie gleich aktuelle Informationen an!
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