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Wichtigste Fachbegriffe der Finanzwelt

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Rentenversicherung

Bei der privaten Rentenversicherung handelt es sich um eine Kapitalversicherung.

Im Gegensatz zu einer Kapitallebensversicherung sichert eine private Rentenversicherung jedoch nicht das Todesfallrisiko ab, sondern das so genannte Langlebigkeitsrisiko der versicherten Person. Eine private Rentenversicherung als Zusatzversorgung ist heute sinnvoll, denn alleine aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird man nicht so viel Geld erhalten, um seinen bisherigen Lebensstandard zu sichern.

Hat man eine private Rentenversicherung abgeschlossen und verstirbt noch vor Rentenbeginn, so das was mit den eingezahlten Beiträgen und dem bereits erwirtschafteten Überschuss geschieht eine Frage der Tarifgestaltung, denn verstirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, so wird entweder
- im ungünstigsten Fall gar keine Leistung fällig, oder aber
- die bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Prämien ausgezahlt, oder aber
- die bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Prämien, sowie der bereits erwirtschafteten Überschüsse ausgezahlt, oder aber
- eine Hinterbliebenenrente ausgezahlt.

Wenn die versicherte Person dann nach dem Rentenbeginn verstirbt, so wird je nach Tarifgestaltung entweder
- keine Leistung fällig, oder
- die Rente entsprechend der vereinbarten Garantiezeit weitergezahlt, oder
- die der Garantiezeit entsprechende Kapitalsumme ausgezahlt, oder
- eine Hinterbliebenenrente bis zum Tode der bezugsberechtigten Person (in der Regel der Ehepartner) gezahlt.

Bei einer privaten Rentenversicherung muss man – im Gegensatz zur Lebensversicherung - beim Abschluss keine obligatorischen Gesundheitsfragen beantworten, bzw. eine eventuell damit verbundene Gesundheitsprüfung durch einen Arzt durchführen lassen.

Daher können ein private Rentenversicherung auch Personen abschließen, die zum Beispiel im Bezug auf Gesundheitsfragen für einen Lebensversicherungsvertrag abgelehnt wurden.
Einen weiteren Vorteil bietet die private Rentenversicherung oben drauf: In ihr kann eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung mit eingeschlossen werden.
Hierbei wird jedoch die Beantwortung von Gesundheitsfragen erforderlich.