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Wenn es um eine lohnende Altersvorsorge geht, ist die Pensionskasse als betriebliche Altersvorsorge eine gute Alternative für alle zukünftigen Rentner, die vor allem auf Schutz und Sicherheit bedacht sind.
Die Pensionskasse ist keine staatliche Altersversicherungseinrichtung. Sie fungiert als selbstständiger Versorgungsträger. Die Pensionskasse wird durch den Zusammenschluss mehrerer Unternehmen ins Leben gerufen. Sie dient einzig und allein dem Zweck der Altersvorsorge.
Ab dem 1. Januar 2002 haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Gehaltsteile direkt vom Arbeitgeber in ihre betriebliche Altersvorsorge investiert werden. Diese so genannte Entgeltumwandlung erfolgt vor allem in Form einer Direktversicherung. Der Name erklärt sich dadurch, dass die Beiträge direkt vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eingezahlt werden. Dadurch sichert die Pensionskasse Vorsorgerisiken wie Renteneintritt, Invalidität oder Tod ab.
Wenn eine Pensionskasse für Sie in Frage kommt, führt der erste Weg zum Arbeitgeber. Ohne seine Einwilligung läuft nichts. Beraten Sie gemeinsam mit ihm, welche Pensionskasse die besten Konditionen bietet. Haben Sie sich geeinigt, zahlt Ihr Arbeitgeber fortan einen bestimmten Teil Ihres Lohnes direkt an die Pensionskasse. Sie als Arbeitnehmer können nicht ohne die Erlaubnis des Arbeitgebers Mitglied einer Pensionskasse werden, denn seine Zusage ist entscheidend für den Eintritt in die betriebliche Altersvorsorge! Trotzdem sind Sie als Arbeitnehmer bei der Pensionskasse selbst versichert und nicht wie bei Unterstützungskassen über den Arbeitgeber.
Was passiert, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln? Keine Angst: Die Altersvorsorge verfällt nicht, wenn der Arbeitnehmer den Betrieb verlässt. Sie können die Beitragszahlungen selbst weiter fortführen oder die Versicherung zu Ihrem neuen Arbeitgeber mitnehmen. Melden Pensionskassen Insolvenz an, müssen die Arbeitgeber für den entstandenen Schaden haften. Dieses Szenario ist aber eher unwahrscheinlich, da viele Pensionskassen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht werden. Ab dem 1. Januar 2006 gelten für die Pensionskasse die gleichen Regeln wie für die normalen Lebensversicherungsunternehmen.
Attraktiv wird die Pensionskasse durch die steuerlich begünstigten Beitragszahlungen. Denn solange die Beitragshöhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung nicht überschritten wird, sind die Zahlungen steuer- und sozialversicherungsfrei.
In der Regel gilt bei Pensionskassen die nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet, dass die Beiträge zunächst steuerfrei sind und die Auszahlungen erst im Rentenalter besteuert werden. Das hat immense Vorteile, denn je mehr Sie einzahlen und anlegen können, desto höher kann die Rendite ausfallen. Im Jahr 2008 konnten Beiträge bis zu 2.544 € steuerfrei angelegt werden.
Für den Arbeitgeber lohnt sich diese Form der betrieblichen Rentenversicherung ebenfalls: Er muss keine Beiträge zum Pensionssicherungsverein zahlen, der Verwaltungsaufwand bleibt gering und die Pensionskasse belastet die Bilanz des Unternehmens nicht negativ. Am wichtigsten: Das Haftungsrisiko ist sehr gering, da die Pensionskassen äußerst konservativ und eher in festverzinsliche Wertpapiere als in Aktien investieren. Wegen dieser Anlagestrategie gewähren die meisten Pensionskassen einen Garantiezins von 2,25 Prozent.
Sie als Arbeitnehmer haben nicht nur Steuervorteile, sondern können sogar einen Riester-Vertrag oder eine Direktversicherung in den Vertrag mit der Pensionskasse integrieren. Hierbei können Sie einen Teil der Lohn- und Kirchensteuer sowie des Solidaritätszuschlags sparen. Sie können überdies Zusatzversicherungen wie z. B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung in den Vertrag einschließen. Durch die Wahl einer Pensionskasse, die größere Anteile Ihrer Beiträge in Investmentfonds anlegt (die so genannte fondsgebundene Pensionskassen), sind besonders hohe Renditen möglich. Ein weiterer wichtiger Vorteil der Pensionskasse ist, dass die Beiträge im Rahmen der Entgeltumwandlung vom Bruttogehalt abgezogen werden. Im Rentenalter unterliegen die Auszahlungen zwar in voller Höhe der Besteuerung, doch der Pauschalbetrag von 1.800 Euro kann auch weiterhin steuerbegünstigt in Direktversicherungen eingezahlt werden.
Insgesamt ist festzuhalten, dass die Pensionskasse als betriebliche Altersvorsorge eine sehr interessante Alternative für alle Angestellten ist. Die Einlagen sind doppelt abgedeckt und somit sehr sicher. Dazu kommt, dass die Beiträge stark steuerbegünstigt sind und trotz der konservativen Investitionsstrategie noch ein rentabler Zinssatz für Sie herausspringt.
Fordern Sie gleich ein Angebot von uns an. Unsere Berater schnüren Ihnen das genau für Sie richtige Paket. Altersvorsorge ist wichtiger denn je: Sie sollten auf das Angebot professioneller Beratung nach unserem Allfinanz-Konzept nicht verzichten.
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