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Der Tod: ein unschönes Thema, mit dem sich trotzdem jeder im Laufe seines Lebens einmal befassen muss. In der heutigen Zeit wird vor allem der finanzielle Aspekt einer Beerdigung häufig unterschätzt.
Die allgemeinen Kosten für eine angemessene Bestattung betragen in der Regel rund 5.000 €. Je nach Art der Bestattung und dem jeweiligen Leistungsumfang erhöhen sich die Kosten. Auch die spätere Grabpflege ist ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor. Da seit dem Jahre 2004 das allgemeine Sterbegeld nicht mehr als Leistung der Krankenkassen zur Verfügung steht, ist eine private Vorsorge wichtiger denn je. Vielen Menschen ist es sehr wichtig, dass ihre Angehörigen im Trauerfall nicht auch noch mit den Kosten einer Beerdigung belastet werden.
Verstirbt der oder die Versicherte, erhält die von ihm bzw. ihr in der Vertragsurkunde benannte Person die vereinbarte Todesfallsumme, inklusive zusätzlicher erwirtschafteter Überschüsse. Der Empfänger der Todesfallsumme ist frei wählbar. Fehlt eine solche Angabe, so erhalten die Erben die jeweilige Versicherungssumme.
Wenn der Versicherungsnehmer bei Eintritt in die Versicherung unter 69 Jahre ist, erhalten seine Angehörigen im Falle des Todes im ersten Monat nach Vertragsabschluss die eingezahlten Beiträge zurück. Im zweiten Monat wird im Sterbefall die Zahlung von 1/12 der Versicherungssumme fällig. Die ausgezahlte Summe steigt anschließend monatlich um 1/12, so dass der volle Versicherungsschutz bereits nach einem Jahr besteht.
Für das Eintrittsalter ab 70 Jahren erhalten die Angehörigen im Sterbefall im ersten Monat ebenfalls die eingezahlten Beträge zurück. Die Zahlung im Verlauf der weiteren Monate steigt hier jedoch nur jeweils um 1/24, so dass der volle Versicherungsschutz erst nach zwei Jahren gegeben ist. Ausgenommen von dieser Regel ist der Sterbefall infolge eines Unfalls: Unabhängig vom Eintrittsalter und der Vertragszeit wird hierbei immer die doppelte Versicherungssumme ausgezahlt. Die Sterbeversicherung sorgt somit optimal für die Finanzierung einer angemessenen Bestattung der versicherten Person.
Einer der vielen Vorteile einer Sterbeversicherung ist, dass keine Gesundheitsprüfung zum Vertragsabschluss benötigt wird, also auch erkrankte Menschen die Versicherungsleistung problemlos in Anspruch nehmen können. Je nach Eintrittsalter ist die Höhe der zu zahlenden Beiträge unterschiedlich, sie bleibt allerdings immer gleich. Eine Sterbeversicherung kann bis zum 85. Lebensjahr beantragt werden. Ab diesem Alter ist die Versicherung sogar beitragsfrei. Das beste Alter zum Abschluss einer Sterbeversicherung ist von der gesundheitlichen und finanziellen Situation des Versicherten abhängig. Wir empfehlen Ihnen einen Abschluss noch vor Ihrem 69. Lebensjahr.
Wenn Sie zusätzliche Informationen benötigen, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Machen Sie einfach oben rechts auf dieser Seite einen Beratungstermin aus. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.
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