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Staatliche Förderung über Zulagen

Zulagen. In allen Varianten gilt: Die staatliche Förderung gibt es bei Wohn-Riester, wie bei allen Riester-Verträgen, vor allem über Zulagen. Jeder förderberechtigte Erwachsene, dazu gehören alle gesetzlich Pflicht-Rentenversicherten und Beamte sowie deren Ehepartner, erhält eine Grundzulage von 154 Euro pro Jahr. Um in deren Genuss zu kommen, muss der Sparer samt staatlichem Zuschuss mindestens vier Prozent seines Bruttojahreseinkommens in den Riester-Vertrag einzahlen, derzeit maximal 2100 Euro. Der komplette Betrag von bis zu 2100 Euro ist steuerlich absetzbar. Einen Steuerbonus gibt es aber nur, wenn der Steuererstattungsbetrag größer als die Summe der staatlichen Zulagen ist.
Bei Familien kann der Steuerbonus entfallen, denn sie bekommen für jedes Kind noch weitere Zulagen von mindestens 185 Euro pro Jahr, für nach dem 1. Januar 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro. Berufseinsteiger unter 25 kassieren einen einmaligen Abschlussbonus von 200 Euro.

Entnahme. Etwa von Mitte November an sollen die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifizierten Wohn-Riester-Bausparverträge bei allen großen Bausparkassen abgeschlossen werden können. Das dort angesparte Geld kann später zum Immobilienkauf eingesetzt werden. Doch nicht nur aus den neuen Bausparverträgen, auch aus jedem anderen Riester-Vertrag können Sparer Geld für den Kauf oder Bau einer von ihnen selbst bewohnten Wohnung oder eines Hauses entnehmen. Von 2010 an entfällt dabei die vorerst gültige Mindestsparsumme von 10.000 Euro. Neben dem Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie dürfen die Anleger das Geld auch für den Erwerb von Immobilien-Genossenschaftsanteilen verwenden, außerdem können sie sich mit dem geförderten Geld in ein Pflegeheim einkaufen.

Kredittilgung. Das in einem Riester-Vertrag angesparte Kapital allein wird aber kaum für den Wohnungs- oder Hauserwerb reichen; an einem Kredit führt meist kein Weg vorbei. Anstatt das Geld über längere Zeit in einem Riester-Vertrag anzusparen und erst dann für eine Immobilie zu nutzen, können Anleger auch direkt auf Kredit kaufen und mit ihren Riester-Sparbeiträgen dann Stück für Stück einen Teil des Kredits abzahlen. Diese Variante des Wohn-Riesters ist besonders vorteilhaft, denn jeder zusätzliche Tilgungsbeitrag erspart den Schuldnern die Hypothekenzinsen, die sie ohne die zusätzliche Tilgung zahlen müssten. Selbst bei den günstigsten Kreditangeboten sparen sie so mit staatlicher Unterstützung Soll-Zinsen von aktuell etwa fünf  Prozent im Jahr. „Diese Kreditangebote sind die attraktivste Wohn-Riester-Variante“, sagt der Finanzexperte der Verbraucherzentrale in Düsseldorf, Thomas Bieler. Allein die Soll-Zins-Ersparnis summiert sich bei einer Familie mit zwei Kindern und einem Immobilien-darlehen über 25 Jahre auf fast 1900 Euro.

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